Beratungsgespräche §37,3

Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, dann verlangt die Pflegekasse, dass regelmäßig ein Qualitätssicherungsbesuch | Beratungsgespräch nach §37,3 ausgeführt wird.


Die Qualitätssicherungsgespräche sind für Sie kostenlos und werden der zuständigen Pflegekasse zugesandt. Die Durchführung findet durch eine examinierte Pflegefachkraft in unserem Haus statt. Die Termine werden mit Ihnen gemeinsam besprochen und unsere examinierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause. Um die Abwicklung kümmert Sie sich, so dass Sie nichts mehr machen brauchen.


Wenn diese Beratungsgespräche nicht stattfinden, kann die zuständige Pflegekasse das monatliche Pflegegeld kürzen oder aber auch streichen, bis ein Beratungsgespräch stattgefunden hat.


Intervall der Durchführung der Qualitätssicherungsgespräche:
PG1       | auf Wunsch
PG 2/3  | ½ jährlich
PG 4/5  | ¼ jährlich

Beratung | Ablauf:
• Erfassung Ist-Situation durch den Kunden / Veränderungen
• Erfassung Ist-Situation durch uns / Veränderungen
• Einschätzung der Pflegesituation


Ziel:
Unser Ziel ist es, dass durch unsere Beratung, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in ihrer Kompetenz und ihrem Wissen gestärkt werden und somit Entlastung und Unterstützung erhalten. Weiterhin kann man einen Beitrag zur Prävention von Gesundheitsproblem bei den Kunden und pflegenden Angehörigen erzielen.
Der Kunde und seine pflegenden Angehörigen, sollen nach dem Gespräch befähigt sein, Entscheidungen zur Bewältigung individueller Pflegesituationen treffen zu können und entsprechend dann zu handeln.